AGB

Allgemeines

1.1Diese "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" (nachfolgend "AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen und Lieferungen, welche die Fox Informationstechnologie GmbH (nachfolgend "FoxIT" genannt) gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) erbringt. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen.

1.2Die AGB bilden mit den maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit FoxIT geschlossen wird.

1.3Die AGB samt den für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei FoxIT zur Einsichtnahme bereit bzw. sind auf der Homepage von FoxIT abrufbar.

2. Umfang und Gültigkeit

2.1Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

2.2Alle Aufträge und Vereinbarungen sind dann rechtsverbindlich, wenn der vom Auftraggeber erteilte Auftrag schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail bei FoxIT eingelangt ist.

2.3Aufträge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers hin schriftlich bestätigt

2.4Erfolgt die Annahme durch FoxIT nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung durch FoxIT, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen. Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts u.ä. gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs das Datum der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG oder § 11 FAGG.

3. Vertragsparteien

3.1Auftraggeber von FoxIT können ausschließlich eine natürliche oder juristische Person sowie ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein.

3.2FoxIT ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweise und Meldezettel sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Auftraggeber zu fordern. Weiters hat der Auftraggeber auf Verlangen von FoxIT eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle bekannt zu geben sowie eine Bankverbindung nachzuweisen.

3.3FoxIT ist berechtigt alle Angaben des Auftraggebers sowie dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen.

3.4Der Auftraggeber erklärt rechtsverbindlich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Markenschutzgesetzes, des Namensrechts, des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Urheberrechts, des Datenschutzgesetzes (DSG) etc. einzuhalten. Der Auftraggeber wird Beeinträchtigung Dritter, insbesondere unerbetenes Werben oder Spamming, unterlassen. Insoweit der Auftraggeber fremde Software nutzt, wird der Auftraggeber die einschlägigen Lizenzbestimmungen beachten und einhalten.

4. Leistungsumfang

4.1Domainhosting

4.1.1Übernahme des DNS-Hosting für die Auftraggeber-Domainen: FoxIT übernimmt die für eine Domain im Internet erforderlichen Einträge von mindestens zwei Domain-Name-Server auf einem "FoxIT-Server". Damit wird gewährleistet, dass die Domaine(n) des Auftraggebers im Internet bekannt und dadurch für die verschiedenen Dienste (wie E-Mail, Web-Seiten und dergleichen mehr) erreichbar ist (sind).

4.1.2FoxIT vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (Domaininhabers), sofern die gewünschte Domain noch frei ist (FoxIT übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit an der vom Auftraggeber gewählten Bezeichnung der Domain). Des weiteren trifft FoxIT keine wie immer geartete Prüfpflicht hinsichtlich einer mit seiner Hilfe registrierten Domain des Auftraggebers bezüglich Marken- oder Namensrechte Dritter. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Auftragsvergabe an FoxIT auch die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Registrierungsrichtlinien der Registrierungsstellen. Auf Wunsch sendet FoxIT diese Bestimmungen dem Auftraggeber zu. FoxIT fungiert, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf die Dauer dieses Vertrages der Domainregistrierung als Rechnungsstelle. Mit der Registrierung der Domain für den Auftraggeber entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und FoxIT und je nach Registrierungsstelle ggf. ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Registrierungsstelle. FoxIT übernimmt keinerlei Haftung, dass die Domain für den Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt registriert ist bzw. sein wird.

4.1.3Der Zeitpunkt der Domaingebührenabrechnung wird durch die jeweils zuständigen Registrierungsstellen bestimmt. Sämtliche geleisteten Gebühren an diese Stellen werden an den Auftraggeber weiterverrechnet und im Falle einer Ummeldung, Andersmeldung oder dergleichen nicht von FoxIT rückvergütet. Der Auftraggeber verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber FoxIT. Als Rechnungsadresse fungiert die Anschrift des Domaininhabers. Die Verrechnung an Dritte wird nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Domaininhaber und FoxIT über die jeweilige Domain gestattet.

4.1.4Der Domaininhaber verpflichtet sich, sämtliche im Vertragsverhältnis zwischen ihm und der jeweiligen Registrierungsstelle ergebenden Änderungen bzw. Neuerungen (Kündigung, Zustelladresse, Namensänderung, Weitergabe der Domain etc.) unverzüglich schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail an FoxIT zu melden. Sämtlicher daraus ergebender Mehraufwand wird dem Domaininhaber/Auftraggeber weiter verrechnet.

4.1.5 Bei Nichtbezahlung der Verwaltungsgebühren und allfälliger Leistungen durch den Auftraggeber ist FoxIT zur Sperrung bzw. Verweigerung beantragter Änderungen berechtigt.

4.2Web- und Mailhosting

4.2.1FoxIT stellt auf einem "FoxIT-Server" dem Auftraggeber eine zu vereinbarende Größe an Speicherplatz (Webspace) für die Internetseiten des Auftraggebers zur Verfügung. Dem Auftraggeber wird im Rahmen dieses Standardwebhosting die Möglichkeit geboten, Webseiten im Rahmen der technischen Gegebenheiten der FoxIT Server zu publizieren.

4.2.2Auf einem "FoxIT-Server" stellt FoxIT für den Auftraggeber ein E-Mailsystem zur Verfügung. Sämtliche E-Mailpostfächer werden von FoxIT verwaltet bzw. alle ein- und ausgehende E-Mails des Auftraggebers werden für den Transfer vom bzw. zum Auftraggeber auf diesem "FoxIT-Server" zwischengespeichert.

4.2.3FoxIT übernimmt die regelmäßige Sicherung aller Daten, die auf dem "FoxIT-Server" gespeichert sind. Vom Auftraggeber gewünschte Rücksicherungen der Daten werden nach Aufwand verrechnet.

4.2.4Der Umfang der oben angeführten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den - allfälligen - sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen.

4.2.5Für die dargestellten Inhalte auf dem von FoxIT für den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Webspace ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Ebenso ist der Auftraggeber für alle Inhalte der übertragenen Daten (z.B. via E-Mail) selbst verantwortlich und haftpflichtig. FoxIT übernimmt hiefür keinerlei wie immer geartete Haftung für Gesetzmäßigkeit oder Richtigkeit dieser Inhalte. Weiters übernimmt FoxIT keinerlei Haftung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten und Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen. Wird FoxIT außergerichtlich oder gerichtlich wegen gesetzwidriger oder unzulässiger vom Auftraggeber in Verkehr gebrachter Dateninhalte, wegen vom Auftraggeber zu vertretenden Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen sonstiger Gesetzesverstöße (z.B. Domainrecht, Urheber- und sonstige Ausschließlichkeitsrechte, Markenrechte, Pornographiegesetz, Telekommunikationsgesetz, Datenschutzgesetz etc.) in Haftung genommen, verpflichtet sich der Auftraggeber, FoxIT diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. FoxIT bleibt es unbenommen, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

4.2.6Bei betriebsnotwendigen Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen der Netzwerkstruktur ist FoxIT berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen. FoxIT ist bestrebt, jede Unterbrechung oder sonstige technische Störung ohne schuldhafte Verzögerung zu beheben.

4.2.7Das vereinbarte monatliche Datentransfervolumen auf FoxIT Server basiert auf einer Flatrate. FoxIT behält sich jedoch bei übermäßigem Gebrauch vor, etwaige anfallende zusätzliche Datentransferkosten an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.

4.3 Hard- und Softwarehandel, Lieferung von Hard- und Software

4.3.1Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

4.3.2Teillieferungen sind möglich.

4.3.3Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und bei FoxIT vorzubringen.

4.3.4Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Lieferung der Hardware einen den Spezifikationen des Gegenstandes bzw. den Spezifikationen von FoxIT entsprechenden Raum mit allfälligen Anschlüssen (z.B. Stromanschluß, Netzwerkanschluß, etc.) bereitzustellen. Die Kosten der Bereitstellung übernimmt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat darüber hinaus die Eignung der Transportwege vom Hauseingang bis zum Aufstellungsort zu überprüfen und gegebenenfalls auf seine Kosten herzustellen. Die Installations- und Lagerbedingungen sind zu beachten.

4.3.5Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden, die beim Auftraggeber liegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung.

4.3.6Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software und akzeptiert die Lizenzvereinbarungen des Softwareherstellers. Insbesondere muss der Auftraggeber die Bestimmungen über die Weitergabe bzw. (auch nur zeitweiligen) Überlassung dieser Software an Dritte beachten.

4.3.7Für jede Software, die unter den Titel "Freeware", "Shareware" bzw. "Public Domain" verbreitet wird und nicht von FoxIT erstellt wurde, übernimmt FoxIT keine wie immer geartete Gewähr. Im Falle einer Verwendung solcher Software vom Auftraggeber, ist dieser verpflichtet, die vom Autor der Software angegebenen Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen zu beachten. Insbesondere muss der Auftraggeber die Bestimmungen über die Weitergabe bzw. (auch nur zeitweiligen) Überlassung dieser Software an Dritte beachten. Der Auftragger hält in jedem Fall FoxIT vor Ansprüchen wegen Verletzungen der obigen Bestimmungen durch den Auftraggeber schad- und klaglos.

4.3.8Im Falle einer gleichzeitigen Lieferung von Hard- und Software durch FoxIT ist der Auftraggeber bei allfälligen Mängel in der Software nicht berechtigt, vom Vertrag, der die Lieferung oder Nutzung der Hardware definiert, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen.

4.3.9Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

4.4Dienstleistungen, Erstellung und Lieferung von Softwareprodukten

4.4.1Gegenstand eines Auftrages kann sein:

4.4.1.1Ausarbeitung von Organisationskonzepten, Global- und Detailanalysen, Beratung

4.4.1.2Erstellung von Individualprogrammen

4.4.1.3Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Erwerb von Werknutzungsbewilligungen

4.4.1.4 Herstellung, Konfiguration, Betrieb und Wartung von IKT-Infrastruktur und -Netzen

4.4.1.5 Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung), Programmwartung

4.4.1.6 Sonstige Dienstleistungen

4.4.2Die Durchführung der vereinbarten / vertragsgegenständlichen Leistungen durch FoxIT erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in den Geschäftsräumen von FoxIT innerhalb der normalen Arbeitszeit von FoxIT (Mo. - Fr. von 8 - 17 Uhr ). Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt FoxIT. FoxIT ist berechtigt hierfür auch Dritte heranzuziehen.

4.4.3Dem Auftraggeber kann darüber hinaus aber keine Gewähr der Erreichbarkeit zu Zeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten von FoxIT gegeben werden.

4.4.4Die Auswahl der Art der Leistungserbringung obliegt FoxIT insofern, als dass FoxIT - soweit machbar - die Leistungen vom Geschäftssitz von FoxIT aus erbringt (mittels Telefon bzw. "Remote" über eine Internet- oder Datenverbindung). Falls die Leistungserbringung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges nicht durch die oben genannten Möglichkeiten erbracht werden kann, - die Entscheidung hierfür obliegt FoxIT - wird FoxIT diese am Standort des Systems des Auftraggebers vornehmen. Die Nebenkosten (wie Fahrt- und Wegkosten etc.) sowie allfällige Nächtigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.4.5Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

4.4.6Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die FoxIT gegen Kostenberechnung aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

4.4.7Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von FoxIT akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 4.4.5. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwaige auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert an FoxIT zu melden. Eine raschestmögliche Mängelbehebung wird von FoxIT angestrebt. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

4.4.8FoxIT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl anderer Softwareprodukte bzw. Programme und unter allen Systemkonfigurationen ununterbrochen und fehlerfrei läuft. Weiters übernimmt FoxIT keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Beschränkung der Gewährleistung auf reproduzierbare Mängel gilt bei Unternehmensgeschäften.

4.4.9Alle Vereinbarungen über Software-Leistungen (Organisation, Programmierung und Systemsoftware) unterliegen den Bedingungen des Software-Vertrages von FoxIT und bilden in jedem Fall eigene Rechtsgeschäfte.

4.4.10Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis über den Leistungsumfang der bestellten Programme.

4.4.11Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist FoxIT verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann FoxIT die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist FoxIT berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von FoxIT angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

4.4.12Allfällig auftretende Fehler und Mängelrügen sind vom Auftraggeber unverzüglich FoxIT zu melden. Zwecks genauerer Untersuchungen von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei System im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der unter Punkt 4.4.2. angeführten Normalarbeitszeit von FoxIT unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und diese zu unterstützen. Soweit hierfür erforderlich wird der Auftraggeber Mängel und Gebrechen, welche außerhalb der Verantwortlichkeit von FoxIT liegen, sofort und auf eigene Kosten beseitigen. Unterlässt dies der Auftraggeber ist FoxIT von seiner Mängelbehebungspflicht befreit. Erkannte Fehler, die von FoxIT zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen. Die Art der Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von FoxIT, wobei Fehlerlösungen z.B. durch ein Softwareupdate oder durch angemessene Ausweichlösungen erfolgen.

4.4.13Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.

4.4.14Die mit dieser Software erstellten und verarbeiteten Daten unterliegen dem Datenschutz. Es können mit diesen Softwareprodukten keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Nutzungsrechte, insbesondere keine Ausschlussrechte verknüpft werden.

4.4.15Sind die zu erbringenden Leistungen nicht unter den oben angeführten Punkten dieser AGB aufgezählt, so obliegt es FoxIT ob und auf welche Weise diese Leistungen erbracht werden können. FoxIT stellt für solche Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers ein gesondertes Angebot.

4.4.16Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

4.5Hosting virtueller Server ("vServer")

4.5.1FoxIT stellt dem Auftraggeber auf einem "FoxIT-Server" einen virtuellen Server (abgeschlossenes und exklusives Rechnersystem) in vereinbartem Leistungsumfang (virtuelle CPUs, RAM, Festplattenspeicher, öffentliche IP Adressen etc.) inkl. eines Betriebssystems zur Verfügung. Für Beschaffung, Betrieb bzw. Lizenzierung und Installation des vom Auftraggeber gewünschten Betriebssystems fallen ggf. weitere Kosten an, welche mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart werden.

4.5.2Die Bereitstellung des virtuellen Servers (des "vServers") umfasst auch alle notwendigen Zugänge und Netzwerkkonfigurationen auf Firewalls bei FoxIT. Dies sind insbesondere Firewall-Konfigurationen und Weiterleitung bei Vorhandensein einer öffentlichen IP-Adresse, Internet-Uplink, vereinbarte Zugänge über VPN oder SSH und ggf. vereinbarte Möglichkeiten zum Versand und Empfang von E-Mail.

4.5.3Dem Auftraggeber obliegt der Inhalt des "vServers", insbesondere die Installation, Konfiguration und Wartung von Softwareprogrammen sowie des Betriebssystems und die Organisation der Datenbestände. FoxIT übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers diese Leistungen gegen ein gesondertes Angebot.

4.5.4FoxIT übernimmt die regelmäßige Sicherung aller Daten, die auf dem „vServer“ gespeichert sind. Vom Auftraggeber gewünschte Rücksicherungen der Daten werden nach Aufwand verrechnet.

4.5.5Der Umfang der oben angeführten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den - allfälligen - sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen.

4.5.6Für Inhalte des "vServers" und Datentransfers von und zur virtuellen Maschine gilt 4.2.5 sinngemäß. Ebenso sind 4.2.6 und 4.2.7 sinngemäß auf das Hosting virtueller Server („vServer“) anzuwenden.

4.5.7Für Support bei Fehlermeldungen, Konfigurations- und Installations- sowie Wartungsarbeiten sowie sonstige vom Betrieb unabhängige Leistungen die durch den Auftraggeber beauftragt werden sind die Punkte 4.4.2 bis 4.4.4 sinngemäß anzuwenden.

5. Liefertermine

5.1FoxIT ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren, mind. 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten. Auch FoxIT kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, behördliche Anordnungen, den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen oder sonstige, durch FoxIT unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist FoxIT nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

5.2Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern FoxIT ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von seinem Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wurde.

5.3Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von FoxIT angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung, zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von FoxIT nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von FoxIT führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5.4Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von FoxIT liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

6. Eigentumsrecht

6.1Die gelieferte Hardware (Maschinen, Computer, Zubehörteile etc.) bzw. Software (von FoxIT erstellte Programme, Programme von Dritten) bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von FoxIT. Der Auftraggeber hat in dieser Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Zahlung gelten als ausgeschlossen.

6.2Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist FoxIT jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.

6.3FoxIT ist berechtigt, die sofortige Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu begehren, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät.

7. Haftung

7.1Jegliche Schadenersatzhaftung von FoxIT besteht nur bei grobem Verschulden von FoxIT oder seiner Mitarbeiter. In allen Fällen eines vereinbarten Servicevertrages wird in diesem Vertrag ein Haftungshöchstmaß festgelegt bzw. beschränkt. Für betragsmäßig darüber hinaus gehende Schäden ist jede Ersatzpflicht von FoxIT ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und entgangenem Gewinn des Auftraggebers. Des weiteren wird von FoxIT keine Haftung bei Schäden, die durch unzulässige und rechtswidrige System-Zugriffe durch Dritte bzw. durch Maschinenfehler und/oder Störungen verursacht werden, übernommen.

7.2Ferner übernimmt FoxIT keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

7.3Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen FoxIT ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.4Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses von FoxIT. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

7.5Für die Wiederbeschaffung von vernichteten Daten sowie für die hieraus resultierenden Schäden (insbesondere Vermögensschäden, Urheberrechtsschäden etc.) haftet FoxIT nicht. Gegen gesonderten Auftrag kann FoxIT dem Auftraggeber bei der Rekonstruktion vernichteter Daten entgeltlich behilflich sein.

7.6FoxIT weist darauf hin, dass bei der Verwendung von Systemkomponenten und Hardwarelösungen durch den Auftraggeber, die von FoxIT nur bedingt tauglich hinsichtlich der notwendigen Sicherheits- und Datensicherungsanforderungen eingestuft werden, Sicherheitsmängel und Risiken auftreten können.

7.7FoxIT haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit etc. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über FoxIT erreichbar sind. FoxIT betreibt die angebotenen Leistungen bzw. Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Dabei übernimmt FoxIT jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste und Leistungen jederzeit ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

8. Gewährleistung

8.1Gewährleistung bei Software und Dienstleistungen

8.1.1Mängelrügen bei Software bzw. Individualsoftware sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 4.4.7. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber FoxIT alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.1.2Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von FoxIT zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von FoxIT durchgeführt.

8.1.3Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von FoxIT gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.1.4Ferner übernimmt FoxIT keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.1.5Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch FoxIT.

8.1.6Soweit die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme Gegenstand des Auftrages ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

8.1.7An vom Auftraggeber beigestellter Hard- und Software erbrachte Dienstleistungen (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen, Konfigurationen etc.) werden von FoxIT in dem Ausmaß erfüllt, wie sie unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich sind. FoxIT übernimmt dabei keine Gewähr, dass mit den vom Auftraggeber beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden.

8.2Gewährleistung bei Handel von Hard- und Software.

8.2.1Die Gewährleistung beträgt für von FoxIT gelieferte Kaufgegenstände bei Auftraggeber als Unternehmer nach §§ 1-3 UGB sowie juristiche Personen des öffentlichen Rechts 6 Monate ab Auslieferung, sofern keine anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vermutungsregelung des §924 ABGB findet keine Anwendung. Bei Verbrauchergeschäften gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen. Das Rückgriffsrecht des §933b ABGB wird ausgeschlossen, sofern das gegenständliche Kaufgeschäft zwischen Unternehmern abgeschlossen wurde.

8.2.2Für die Dauer der vereinbarten Zeit, gegebenenfalls für die gesetzlich vorgesehene Zeitdauer, leistet FoxIT Gewähr in Bezug auf die gelieferten Kaufgegenstände, die trotz normaler Verwendung und Bedienung auftreten. Nach Lieferung sind offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als frei von offensichtlichen Mängel. Für Lieferungen an Unternehmen zum Betriebe Ihres Handelsgewerbes hat die Rüge von nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erfolgen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet FoxIT nach seiner Wahl jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen.

8.2.3Die Gewährleistungsansprüche bestehen nur soweit reklamierte Liefergegenstände in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung an FoxIT zugestellt werden.

8.2.4Vom Auftraggeber zu vertretende Verschlechterungen der Liefergegenstände, etwa durch mangelnde Wartung, Be- oder Verarbeitung und Modifizierung fallen nicht unter die Gewährleistung, desgleichen nicht Fehlbedienungen, Fehlanschlüsse, nicht durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch veranlasste Demontagen oder die Inbetriebnahme unter ungewöhnlichen Umgebungsbedingungen.

9. Bestimmungen für Firewalls, VPNs und verschlüsselte Datenübertragung

9.1Von FoxIT installierte und konfigurierte und/oder betriebene Firewalls/VPNs werden von FoxIT prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligem Stand der Technik errichtet und/oder betreut. FoxIT übernimmt die Betreuung der von FoxIT installierten und konfigurierten Firewall. Mittels einer Firewall wird versucht, das installierte System vor einem unzulässigen und rechtswidrigen Zugriff durch Dritte bzw. durch die im Internet befindlichen, systemeinwirkenden und -schädigenden Programme zu schützen. FoxIT konfiguriert innerhalb kürzester Zeit die installierte Firewall nach dem allgemeinen Stand der Technik, um allfällige Sicherheitsrisiken so weit als möglich auszuschließen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit (100%) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung oder Haftung von FoxIT besteht nicht; insbesondere haftet FoxIT nicht für eventuelle Mängel der Firewall und allenfalls für daraus resultierende Schäden einschließlich Vermögensschäden.

10Datensicherheit

10.1Zum Schutz aller bei FoxIT gespeicherten Daten verwendet FoxIT alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, sofern diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Sollte ein unzulässiger und rechtswidriger Zugriff durch Dritte bzw. durch die im Internet befindlichen, systemeinwirkenden und -schädigenden Programme einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei FoxIT gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet FoxIT dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

10.2Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Daten, die FoxIT dem Auftraggeber zur Verfügung stellt (z.B. Passwörter, Codes für den Betrieb von Software etc.) geheim zu halten. Besteht der Verdacht einer Kenntnis der Daten durch unberechtigte Dritte, so hat der Auftraggeber die Daten unverzüglich zu ändern oder durch FoxIT ändern zu lassen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch ihn oder durch Weitergabe an Dritte entsteht.

11Urheberrecht und Nutzung

11.1Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen FoxIT bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen / Systemen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

11.2Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

11.3Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei FoxIT zu beauftragen. Kommt FoxIT dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

12. Geheimhaltung, Datenschutz, personsbezogene Stammdaten

12.1FoxIT und der Auftraggeber verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere Art. 2 § 6 Datenschutzgesetz, zu beachten und ihre Mitarbeiter ebenfalls hierzu zu verpflichten.

12.2 FoxIT verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Daten. Weiters verpflichtet sich FoxIT die Weitergabe an Dritte zu unterlassen bzw. bei Bedarf eine schriftliche Genehmigung beim Auftraggeber einzuholen.

12.3FoxIT ist jedoch berechtigt, aufgrund der Verträge mit Herstellern bzw. Lieferanten von Programmen, Softwareprodukten etc. den daraus obliegenden Verpflichtungen zur Bekanntgabe von Informationen des von FoxIT installierten Systems zu entsprechen (z.B. Anzahl und Umfang erteilter Lizenzen). Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.

12.4FoxIT ist berechtigt Log- und Access-Statistken zu führen, insbesondere zum Schutz der eigenen Server bzw. Rechner. Diese Daten dürfen zur Behebung technischer Mängel herangezogen werden.

13. Anzeigepflicht

13.1Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seines Namens, der Bezeichnung bzw. des Firmenwortlautes, der Anschrift und/oder Firmensitz, der Zahlstelle, den Verlust der Geschäftsfähigkeit oder jede andere Änderung (wie Rechtsform, Firmenbuchnummer, Bankverbindung etc.) sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Änderung, FoxIT schriftlich bekannt zu geben.

13.2Unterlässt der Auftraggeber die Bekanntgabe dieser unter Pkt. 13.1 angeführten Änderungen und gehen ihm deshalb an ihn gesandte rechtlich bedeutsame Erklärungen bzw. Dokumente (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen, Änderungen etc.) nicht zu, so gelten diese Erklärungen trotzdem als zugegangen.

14. Rücktrittsrecht

14.1Im Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von FoxIT ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der in Pkt. 5.1 angegebenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

14.2Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von FoxIT liegen, entbinden FoxIT von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

14.3Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von FoxIT möglich. Ist FoxIT mit einem Storno einverstanden, so hat FoxIT das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

15. Preise

15.1Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten sowie exklusive Verpackungen. Sie gelten nur für den vereinbarten Auftrag.

15.2Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabebehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

15.3Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von FoxIT.

15.4Den Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Unterstützung, Installationen, Konfigurationen, telefonische Beratung usw.) liegen die von FoxIT dem Auftraggeber bekannt gegebenen allgemeinen Preise für Dienstleistungen zugrunde. FoxIT ist berechtigt, Preise zu verändern und anzupassen, insbesondere die ausgewiesenen Preisansätze marktkonform anzupassen und dabei insbesondere auf Veränderungen des allgemeinen Lohnniveaus, Indexentwicklung etc. Bedacht zu nehmen. FoxIT wird Preisänderungen spätestens 20 Tage im Voraus ankündigen. Den Parteien bleibt es unvernommen im Einzelfall Sondervereinbarungen zu treffen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bruchteile einer Arbeitstunde werden auf volle Viertelstunden nach oben gerundet.

15.5Bei Handel von Hard- und Software ist FoxIT berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen.

15.6Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, DVDs, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten etc.), von Material sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für das, für einen Auftrag zu verwendende, Material werden aufgrund des handelsüblichen Preises berechnet.

15.7Leistungserbringung vor Ort: Falls die Leistungserbringung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges in den Geschäftsräumen des Auftraggebers vor Ort erbracht wird - entweder auf Wunsch des Auftraggebers oder nach Maßgabe der technischer Realisierbarkeit (die Entscheidung liegt hier bei FoxIT) - trägt der Auftraggeber die Nebenkosten (wie Fahrt- und Wegkosten, etc.) sowie allfällige Nächtigungskosten für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen von FoxIT.

15.8Alle angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich.

16. Zahlungsbedingungen

16.1Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach erbrachter Dienstleistung bzw. Lieferung.

16.2Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist FoxIT berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten generell die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

16.3Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von FoxIT prompt ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen des Auftraggebers ist FoxIT ermächtigt, eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung von aufgelaufenen Kosten, Spesen, Barauslagen, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages heranzuziehen. Werden Schecks angenommen, so geschieht dies ausnahmslos zahlungshalber. Dies gilt auch im Falle von Forderungsabtretungen. Einziehungs-, Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

16.4Mängelrügen berechtigen den Auftraggeber nicht, allfällige Rechnungen zurückzuhalten oder zu verkürzen.

16.5Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Auftraggeber binnen einem Monat nach Zugang der Rechnung schriftlich bei FoxIT zu erheben, andernfalls gelten die Forderungen als anerkannt. FoxIT hat aufgrund fristgerechter Einwendungen alle der Ermittlung der bestrittenen Entgeltforderung zu Grunde gelegten Faktoren zu überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Einwendungen nach Ablauf der oben genannten Fristen bleiben unberührt. Entgeltforderungen von anderen Lieferanten oder Betreibern, welche aufgrund des Vertrages oder einer Vereinbarung über die zusätzliche Leistung dem Auftraggeber auf Rechnung von FoxIT vorgeschrieben werden - z.B. Entgeltforderungen für Domainregistrierung etc. - stehen Entgeltforderungen von FoxIT gleich.

16.6Ergeben sich nach dem Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit oder der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers, kann FoxIT vor Lieferung bzw. vor Erbringung der Leistungen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse verlangen. Im Weigerungsfall ist FoxIT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies zum Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.

16.7Das Risiko für die Dauer des Überweisungsweges und den Überweisungsvorgang bis zum Einlangen auf dem Konto von FoxIT trägt der Auftraggeber. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem FoxIT über sie verfügen kann.

16.8Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch FoxIT: Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt FoxIT, laufende Arbeiten einzustellen und für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ist der Auftraggeber mit zumindest einer Zahlung einer bereits fälligen Rechnung trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen in Verzug, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von gewährten Zahlungszielen oder hereinkommenden Schecks. FoxIT ist im Verzugsfalle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt insbesondere, soweit nicht für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten geleistet werden. Bei diesem gerechtfertigten Zurücktreten von FoxIT vom Vertrag werden die von FoxIT zur Verfügung gestellten Dienste eingestellt. Alle aufgrund des Verzuges oder frühzeitigen Rücktritts (ohne Verschulden von FoxIT) vom Vertrag entstehenden Kosten sowie für FoxIT hierdurch entstandener Schaden, der auch den Gewinnentgang beinhaltet, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

16.9FoxIT ist in jedem Fall, auch bei Zahlungsverzug, berechtigt, Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verrechnen.

16.10Von FoxIT eingeräumte Rabatte oder Boni gelten nur bei termingerechtem Eingang der vollständigen Zahlung.

16.11Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber hat somit jede erbrachte Einzelleistung - unabhängig von der Erbringung weiterer Leistungen - zu vergüten. Demgemäß ist FoxIT berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und über diese Teilleistungen Rechnung zu legen.

16.12Der Auftraggeber ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Von diesem Aufrechnungsverbot ausgenommen sind nur solche Ansprüche des Auftraggebers, welche bereits gerichtlich festgestellt oder von FoxIT als richtig anerkannt worden sind.

16.13Im Falle von Klagen bzw. Eintreibungen durch Dritte wegen Zahlunsgverzug, sind alle enstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

16.14Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von FoxIT.

17. Schlussbestimmungen

17.1Soweit nicht anders vereinbart bzw. gesetzlich ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmer nach §§ 1-3 UGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.

17.2Für den Verkauf bzw. die Erbringung von Leistungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder für im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte) zwischen Unternehmern und Verbrauchern im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als dass diese Gesetze nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

17.3Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, diese Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, welche dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt und rechtswirksam ist.

17.4Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

17.5Für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Der Auftraggeber unterwirft sich hinsichtlich sämtlicher Streitigkeiten mit FoxIT der ausschließlichen Zuständigkeit des in 4020 Linz jeweils sachlich kompetenten Gerichts. FoxIT ist berechtigt den Auftraggeber auch an diesem jeweiligen Sitz zu belangen.

17.6Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über; die Parteien verpflichten sich zu Überbindung der Vertragswirkungen auf ihre Rechtsnachfolger.

Stand: April 2019